Erbrecht

Als Anwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie engagiert und vertrauensvoll in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Ich formuliere Ihnen das Testament, zum Beispiel als Einzeltestament oder als Berliner Testament. Ich berate Sie bei der Übertragung von Vermögen und Immobilien zu Lebzeiten auf Ihre zukünftigen Erben oder empfehle Ihnen andere sinnvolle erbrechtliche Lösungen.

Erbstreitigkeiten?

Erbstreitigkeiten lassen sich nicht immer verhindern. Mein Ziel ist es, zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen unter den Erben zu erzielen.

Überforderung mit dem Erbfall?

Sie sind mit der Abwicklung des Nachlasses überfordert? Sie sind eine große Erbengemeinschaft oder haben mehrere Immobilien geerbt? Dann ist es sinnvoll, mich als kompetenten Nachlassverwalter einzusetzen, der sich um alle Belange des Erbfalls kümmert.

BERATEN
Vor dem Erbfall

Vor dem Erbfall gilt es, gemeinsam mit Ihnen, ein familiäres und wirtschaftliches Konzept zu schaffen und speziell auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Lösungen zu entwickeln. Mein Augenmerk liegt auf der Gestaltung Ihres letzten Willens in der Form von Testamenten, Erbverträgen und der Nachfolgeplanung. Dabei ist auch die zu erwartende Erbschaftssteuer immer mit zu berücksichtigen.
Bei Testamentsgestaltung stellt es eine besondere Herausforderung dar, wenn die Belange eines behinderten Kindes berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen eines Behindertentestamentes können bei geschickter Gestaltung Erbansprüche gesichert und zugleich sozialrechtlicher Ansprüche erhalten werden.
Ich erarbeite für Sie auch Strategien zur Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen bis hin zur Überleitung Ihres Vermögens in eine Stiftung.
Die Beratung wird abgerundet durch die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

UNTERSTÜTZEN
Nach dem Erbfall

Nach dem Erbfall kläre ich für Sie die Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten und vertrete Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Mein Bestreben liegt in der außergerichtlichen und zügigen Klärung von Fragen zum Pflichtteil und der Pflichtteilsergänzung sowie der konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Miterben.

Beispiele
zum Thema Erbrecht

  • Erbschaft ausschlagen

  • Erbschein

  • Ermittlung von Erben

  • Erbengemeinschaft

  • Betrug beim Erbe

  • Streit um das Testament

  • Enterbt? Pflichtteil

  • Testamentsvollstreckung

  • Erbe verschwunden?

In streitigen Fällen vertrete ich Ihre erbrechtlichen Interessen auch in Gerichtsprozessen.