Kosten
WAS KOSTET MICH…
…eine Erstberatung?
Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten als Alleinerbe, als Miterbe im Rahmen einer Erbengemeinschaft oder als Pflichtteilsberechtigter.
Im Rahmen einer Erstberatung erläutere ich Ihnen die gesetzliche Erbfolge in Ihrer Familie und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten zur Errichtung eines Testaments.
Im Rahmen einer Erstberatung besprechen wir Ihren Immobilienkauf oder Ihren Immobilienverkauf.
Die Kosten einer solchen Erstberatung betragen in der Regel 95,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer und wird bei einer weiteren Tätigkeit angerechnet.
Die Kosten einer Erstberatung sind häufig durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt! Ich hole für Sie gern kostenfrei die Auskunft bei Ihrer Versicherung ein.
…die außergerichtliche Unterstützung?
Wenn ich Sie dabei unterstütze, mit klaren Regelungen für Ihr Alter und den Erbfall vorzusorgen – zum Beispiel Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung rechne ich diese Leistungen über eine faire Honorarvereinbarung (Stundensatz oder Pauschalhonorar) ab. Dies ist für Sie im Regelfall günstiger als die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Leistungen wie Testamentserrichtung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sind oft durch Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Ich hole für Sie gern kostenfrei die Auskunft bei Ihrer Versicherung ein.
…die Tätigkeit im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung oder eines gerichtlichen Verfahrens?
Für die anwaltliche Vertretung oder für gerichtliche Verfahren gilt für alle Rechtsanwälte in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es regelt die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert (Streitwert) und den Gebührentatbeständen, die im Verlauf des Verfahrens erfüllt werden.